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Was bei folierten Fahrzeugen im Gutachten berücksichtigt wird
Bei einem aktuellen Schadenfall aus meiner Gutachterpraxis wurde ein vollständig folierter VW ID.4 im Heckbereich beschädigt. Betroffen sind die Heckklappe und der hintere Stoßfänger. Auch die Fahrzeugfolie weist sichtbare Beschädigungen auf.
Bei einem folierten Fahrzeug reicht es nicht aus, ausschließlich die Reparatur der betroffenen Bauteile zu kalkulieren. Auch die fachgerechte und optisch einwandfreie Wiederherstellung der Folierung gehört zur Schadenbewertung.
Dabei muss unter anderem geklärt werden:
• Welche Folie wurde verwendet?
• Ist diese Folie noch erhältlich?
• Reicht eine Teilfolierung für ein einheitliches Ergebnis aus?
Eine neue Folie kann sich durch Alterung, Witterung und einen veränderten Glanzgrad sichtbar von der vorhandenen Folierung unterscheiden. Auch eine neue Produktionscharge kann Farb- oder Glanzabweichungen verursachen.
Deshalb kann es im Einzelfall erforderlich sein, weitere Fahrzeugteile oder sogar das vollständige Fahrzeug neu zu folieren. Dieser zusätzliche Aufwand muss bei der Schadenkalkulation und im Gutachten berücksichtigt werden.
Wurde Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt? Als Geschädigter eines Haftpflichtschadens können Sie mich gerne direkt anrufen. Ich berate Sie unverbindlich und erkläre Ihnen die nächsten Schritte.
Ich bin für Sie in Dülmen, Nottuln, Coesfeld, Haltern am See, Lüdinghausen, Billerbeck, Senden, Münster, Marl, Havixbeck und Umgebung unterwegs.
Viktor Isinger – Kfz-Sachverständiger und Meister im Karosserie- und Fahrzeugbau