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Home2020-07-27T17:16:05+02:00

KSW – Isinger

KOSTENFREIES KFZ-GUTACHTEN BEI HAFTPFLICHTSCHADEN

Sie hatten einen Unfall – und dadurch jede Menge Aufregung und Aufwand? Dann können Sie sich jetzt etwas entspannen – ich helfe Ihnen kompetent, umfassend und vor allem zügigweiter. Als Kfz-Sachverständiger biete ich Ihnen u.a. folgende Leistungen:
  • Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten als Geschädigte/r
  • Ich erstelle Ihnen ein kostenfreies Gutachten mit allen Angaben, die zur Regulierung Ihres Schadens nötig sind
  • Ich übernehme für Sie sämtliche Korrespondenz Anwälten, Polizei oder Versicherungen

Was sind Ihre Rechte als Geschädigter? Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, liegt in der Regel ein Haftpflichtschaden vor – die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss also ihren Schaden ersetzen. Daher wird zunächst ermittelt, wie hoch der Sachschaden an Ihrem Fahrzeug konkret ist.

Diese Berechnung muss durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen erfolgen, der ein ausführliches Gutachten erstellt. Mit diesem Kfz-Gutachten können Sie dann Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen.

Die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung können Sie selbst übernehmen, oder Ihren Anwalt oder mich als Sachverständigen damit beauftragen.

Was kostet das Gutachten? Liegt ein Haftpflichtschaden vor, muss die Versicherung des Unfallverursachers den von Ihnen als Geschädigtem frei gewählten Sachverständigen akzeptieren – und auch die Kosten dafür tragen. Nur wenn der Schaden unter 750 € beträgt – und dieser sogenannte Bagatellschaden auch für Laien erkennbar ist – kann die Versicherung die Kostenübernahme für das Gutachten ablehnen.

In solchen Fällen genügt es, einen Kostenvoranschlag einzureichen, welcher entweder von einem Kfz-Sachverständigen oder einer Kfz-Werkstatt erstellt werden kann. Doch hier gilt es, umsichtig zu agieren: Vertrauen Sie nur Werkstätten, die Sie kennen, sowie unabhängigen Sachverständigen. Hauseigene Sachverständige von Versicherungen rechnen unter Umständen nicht zu Ihren Gunsten als Geschädigter. Bedenken Sie auch,dass Ihnen ein Ausgleich für die entstandene Wertminderung an Ihrem Fahrzeugs zusteht.

Gut zu wissen

Unfall?

DAS SOLLTEN SIE WISSEN.

Kompetenzen

Leistungen.

KFZ SACH- & WERTGUTACHTER

Die Sportmanufaktur Wiesmann GmbH zählt zu meinem langjährigen Arbeitgeber. Diesen Erfolg möchte ich nun als freier Kfz-Sachverständiger fortsetzen und Ihnen meine
erworbenen Kompetenzen und Qualifikation zur Verfügung stellen.

01. Erstellung von Schadensgutachten nach Unfällen

Mit einem umfassenden Schadensgutachten können Sie Ihre kompletten Schadensansprüche gegenüber Versicherungen geltend machen.

02. Erstellung von Wertgutachten für Kauf, Verkauf oder Versicherung

Ein manuelles Wertgutachten liefert eine genaue Dokumentation des Fahrzeugzustandes und bildet so eine aussagekräftige Grundlage für Kauf- oder Verkaufsverhandlungen.

03. Erstellung von Fahrzeugbewertungen

Ein qualifiziertes und fachgerechtes Wertgutachten für Ihr Fahrzeug

Gutachten

Gutachten.

KFZ – GUTACHTER IM MÜNSTERLAND.

Egal, was die Versicherung des Unfallverursachers sagt: Es ist Ihr gutes Recht, einen qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen. Auf dieses Recht sollten Sie bestehen, um sicherzugehen, dass nicht zu Ihrem Nachteil gerechnet wird.

BEWERTUNG

  • Classic-Data-Bewertung
  • Wertgutachten für Oldtimer

  • Youngtimer

  • Liebhaberfahrzeuge

  • Exoten

GUTACHTEN

  • Haftpflichtschaden

  • Kaskoschaden

  • Schadensgutachten

  • Rechnungsprüfung

  • Kostenvoranschlagsprüfung

WIESMANN

  • Schadensgutachten

  • Haftpflichtschäden

  • Kaskoschaden

  • Wertgutachten

  • Wertermittlung

WERTGUTACHTEN

Klarheit und Sicherheit mit dem Oldtimer- und Exoten-Wertgutachten.

Auch wenn Oldtimer und exotische Fahrzeuge oftmals vor allem von emotionaler Bedeutung sind, gibt es Situationen, in denen der materielle Wert der Fahrzeuge eine Rolle spielt. Hier kommt das manuelle Wertgutachten ins Spiel, welches den tatsächlichen Marktwert des Fahrzeugs ermittelt. Dafür werden alle Details des Fahrzeugs erfasst und in ihrem Zustand beschrieben.

Auch sämtliche technische Daten, Restaurierungen und Umbauten werden aufgelistet. Wenn ich solche Wertgutachten erstelle, recherchiere ich ausführlich auf dem aktuellen Oldtimermarkt – und kann Ihnen so fundierte, realistische Informationen zu Markt-, Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungswert liefern.

Fragen & Antworten

Fragen.

HIER MEINE ANTWORTEN.

Fiktive Abrechnung2019-09-03T15:43:02+02:00

Ob sie das beschädigte Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen oder sich die berechneten Reparaturkosten
auszahlen lassen, ist Ihre Entscheidung (fiktive Abrechnung, § 249 BGB). Sind die Reparaturkosten höher als 70 % des Wiederbeschaffungswertes, wird nach herrschender
Rechtsprechung der Restwert abgezogen (Wiederbeschaffungswert – Restwert = Entschädigungsbetrag).

Als Geschädigter dürfen Sie in diesem Fall Ihr Fahrzeug zu dem Wert veräußern, den der unabhängige Sachverständige als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Auf höhere Restwertangebote der Versicherung des Unfallverursachers müssen Sie nur dann eingehen, wenn Sie Ihr Fahrzeug noch nicht verkauft haben.

130%-Grenze2019-09-03T15:43:26+02:00

Sind die Reparaturkosten höher als 30 % des Wiederbeschaffungswertes, können Sie Ihr Fahrzeug trotzdem instand setzen lassen – unter der Voraussetzung, dass die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt wird und Sie das Fahrzeug weiterhin nutzen.

Wertminderung2019-09-03T15:44:06+02:00

Selbst wenn es sach- und fachgerecht wieder instand gesetzt wird, kann Ihr Fahrzeug nicht mehr zum gleichen Verkaufswert wie vor dem Unfall verkauft werden. Die Wertminderung beschreibt daher den Wert, den Ihr Fahrzeug durch den Unfallschaden verliert und damit den theoretischen Verlust, den Sie beim Verkauf Ihres Fahrzeuges erleiden würden. Die Wertminderung wird nur dann angegeben, wenn eine Reparatur möglich ist; bei Abrechnung auf Totalschadenbasis entfällt sie.

Restwert2019-09-03T15:44:24+02:00

Der Restwert beschreibt den Wert des Fahrzeugs in beschädigtem, nicht repariertem Zustand. Um ihn zu ermitteln, werden in der Regel Angebote auf dem regionalen Restwert-Aufkäufermarkt (mindestens 3 schriftliche Gebote) oder auf Online-Restwertbörsen (z.B. WinValue) eingeholt.

Wiederbeschaffungswert2019-09-03T15:44:53+02:00

Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die Sie aufbringen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug
wie Ihres unmittelbar vor dem Unfallereignis zu erwerben. Er muss angegeben werden, wenn die
Reparaturkosten 70 % des Wiederbeschaffungswertes erreichen oder übersteigen. Wird der
Wiederbeschaffungswert angegeben, muss auch der Restwert ermittelt werden.

Der Wiederbeschaffungswert wird ebenfalls mit Hilfe des regionalen Fahrzeugmarkts berechnet. Auch
Online-Gebrauchtwagenbörsen (Autoscout24.de, Mobile.de) werden zu Rate gezogen. Berücksichtigt
werden Faktoren wie Alter, Ausstattung, Pflegezustand, Laufleistung oder örtliche Marktlage.

Nutzungsausfall2019-09-03T15:45:10+02:00

Wenn Sie nach dem Unfall kein Ersatzfahrzeug anmieten, haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung,
da Ihnen Ihr eigentliches Fahrzeug nicht zur Nutzung zur Verfügung steht (§ 249 Abs. 2 BGB). Die
Nutzungsausfall-Entschädigung wird anhand der Reparaturdauer berechnet und ist in speziellen Tabellen
festgelegt (z.B. „Sanden, Danne, Küppersbusch”). Als Kfz-Sachverständiger übernehme ich die technische
Einordnung Ihres Fahrzeugs für den Nutzungsausfall.

Totalschaden2019-09-03T15:45:33+02:00

Ist Ihr Fahrzeug so beschädigt, dass eine Wiederherstellung nicht mehr möglich ist oder einen
unverhältnismäßig hohen Aufwand mit sich bringt, spricht man von einem technischen Totalschaden.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten a) höher sind als der
Wiederbeschaffungswert oder b) höher sind als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und
Restwert. Kann dem Geschädigten die Reparatur nicht zugemutet werden kann, obwohl die Summe aus Minderwert
und Reparaturkosten geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwert, spricht man
von einem unechten Totalschaden.

Haftpflichtschaden2019-09-03T15:46:03+02:00

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, erleidet einen Haftpflichtschaden und hat Anspruch auf
einen Rechtsanwalt, um seine Forderungen bei der Regulierung des Schadens geltend zu machen. Die
Kosten für einen Rechtsanwalt gehören zum Gesamtschaden und müssen von der Versicherung des
Unfallverursachers übernommen werden.
Der Unfallverursacher ist verpflichtet, dem Unfallopfer den Schaden, den er unfallbedingt erlitten hat, zu
ersetzen (§ 249 BGB). Es werden also Schadenersatzansprüche geltend gemacht – der Unfallgeschädigte ist
so zu stellen, wie er stehen würde, wäre der Unfall nicht eingetreten. Im Haftpflichtschadensfall tritt kraft
Gesetzes die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz) an die Stelle des
Schädigers.
Bitte beachten Sie, dass die oben getroffenen Aussagen nichts mit den vertraglichen Ansprüche aus der
eigenen Kaskoversicherung zu tun haben.

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Kontakt.

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen zu meinem Angebot wünschen rufen Sie mich gerne an Telefon: 02594 9739852 , oder schreiben eine Mail

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